A. Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliederversammlung und Geschäftsführung
Entscheide, die innerhalb einer Gesellschaft gefällt werden müssen, lassen sich ganz grob in zwei Kategorien einteilen:
- wichtige Entscheide, die nur durch die Mitgliederversammlung, d.h. die Gesellschafter insgesamt gefällt werden können;
- und weniger wichtige Entscheide, welche die Geschäftsführer fällen, d.h. jene Gesellschafter, welche die Geschäfte der Gesellschaft führen (d.h. die Geschäftsführung innehaben; in der AG die sog. Geschäftsleitung).
Das Prinzip ist in allen Gesellschaftsformen das gleiche. Unterschiede bestehen jedoch in der Art und Weise, wie die Kompetenzen zwischen den geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Gesellschaftern abgegrenzt werden. So ist die Kompetenzaufteilung zwischen der Mitgliederversammlung und den Geschäftsführern in der AG zwingend, während bei der KlG und teils auch bei der GmbH mehr Flexibilität besteht. Vor allem aber gehen die Kompetenzen der Geschäftsführer bei der AG (VR) weiter als die Kompetenzen der Geschäftsführer bei der KlG und umfassen auch Entscheide, bei welchen in der KlG die nicht-geschäftsführenden Gesellschafter mitentscheiden.
Beispiel Abgrenzung Kompetenzen:
Entscheid |
AG, GmbH |
KlG, KmG |
Kauf Computer |
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
Bau Fabrikhalle |
Geschäftsführer |
Alle Gesellschafter |
Aufgabe Produktion und Umwandlung in reines Handelsunternehmen |
Alle Gesellschafter |
Alle Gesellschafter |