aa. Befugnisse

Die GV ist das oberste Organ der AG. Sie hat folgende unübertragbare Kompetenzen (Art. 698 OR):

  • Festsetzung und Änderung der Statuten;
  • Wahl der Mitglieder des VR und der Revisionsstelle;
  • Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung;
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme;
  • Festsetzung der Zwischendividende und die Genehmigung des dafür erforderlichen Zwischenabschlusses;
  • Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve;
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates (Décharge);
  • Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft;
  • Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

Zudem bei börsenkotierten AG (Art. 95 Abs. 3 lit. a BV):

  • Wahl VR-Präsident;
  • Wahl Mitglieder Vergütungsausschuss (Art. 733 OR);
  • Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters;
  • Abstimmung über die Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates.