5. Verein
Der Verein hat ein eigenes Vermögen. Er kann in seinen Statuten einen Betrag bezeichnen, der nicht an die Mitglieder zurückbezahlt werden darf und der einen besonderen Schutz geniessen soll. Wird der Verein im HReg eingetragen, ist damit auch eine Bekanntgabe an Dritte verbunden. Jedoch geniesst selbst dann Grundkapital beim Verein keinen Schutz; es kann vollständig an die Mitglieder zurückbezahlt werden, ohne dass dabei irgendwelche Formalitäten zu beachten wären.