A. Rechtsgrundlage, Ratio und Pflichten
Die Normen zur Revision finden sich im Aktienrecht. Sie gelten aber für alle Gesellschaften, die der Revisionspflicht unterstehen.
Die Revisionsstelle soll Gesellschafter und Gläubiger gleichermassen schützen, indem sie prüft, ob die Gesellschaft ihre tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausweist. Das ist wichtig, weil die Rechte der nicht geschäftsführenden Gesellschafter zur Kontrolle der Geschäftsführung nicht in allen Gesellschaften gleich weitgehend sind und insbesondere grössere Gesellschaften keine direkten Einsichts- und Informationsrechte vorsehen. Insofern wird die Revisionsstelle auch disziplinierend gegenüber den geschäftsführenden Personen.
Die Revisionsstelle führt die Revision durch und erstellt einen schriftlichen Bericht an den VR und die GV (Art. 728b, 729b OR). Des Weiteren hat die Revisionsstelle diversen Anzeigepflichten nachzukommen (Art. 728c, Art. 729c OR).