3. Stellvertretung

Die Gesellschaften können bestimmen, dass nicht nur Organe die Gesellschaft vertreten können, sondern auch ausgewählte Personen, die als Stellvertreter tätig werden.

  1. Arten (Ad hoc, Prokura, Handlungsvollmacht)
  2. Umfang und Beschränkung
  3. Wirkung