2. Struktur der Darstellung

Das vorliegende Buch gliedert den Inhalt nicht primär nach den vorgenannten Gesellschaftsformen, sondern querschnittartig nach jenen acht Hauptthemen, die sich im Lebenszyklus einer Gesellschaft regelmässig stellen (können), nämlich:

Innerhalb der Themen werden die Eigenheiten der einzelnen Gesellschaftsformen dargestellt. Dieser Aufbau soll den Vergleich zwischen einzelnen Formen erleichtern, die Gemeinsamkeiten und Differenzen sichtbar und die Zusammenhänge verständlich machen.

Den Auftakt macht jeweils die AG – und nicht wie sonst ganz üblich (nach der Gesetzeschronologie) der Verein oder die eGes. Denn die AG erscheint geradezu als Idealtypus einer Gesellschaft: Sie nimmt regelmässig als Handelsgesellschaft am Geschäftsverkehr teil (s. § 3 Ziff. 1), ist rein kapitalistisch strukturiert (s. § 3 Ziff. 2) und eine als juristische Person (s. § 3 Ziff. 3) organisierte Körperschaft. Das Aktienrecht ist zudem sehr ausführlich geregelt und dient durch Verweise häufig auch als Auffangregelung. Nach der AG folgen jeweils die übrigen, als juristische Personen organisierten Körperschaften (KmAG, GmbH, Genossenschaft sowie Verein). Den Schluss bilden die Personengesellschaften; wobei hier die KlG als «Idealtypus» den Anfang macht, gefolgt von der KmG und der eGes.

Die eGes wird ganz bewusst ans Ende gestellt: Sie mag zwar im Innenverhältnis die Organisationsdichte einer klassischen Gesellschaft erreichen (muss es aber selbst dort nicht); im Aussenverhältnis hingegen bleibt ihre Struktur in jedem Fall ausgesprochen hybrid zwischen Gesellschafts- und Schuldverhältnis ausgestaltet. Die damit verbundenen Abgrenzungsfragen mögen zwar für eine abschliessende Betrachtung interessant sein; für den Einstieg in eine gesellschaftsrechtliche Darstellung ist die eGes aber jedenfalls ungeeignet.