3. GmbH (Art. 772 ff. OR)
Seit die AG mit der Revision des Aktienrechts von 1991 ihre Attraktivität für Kleinunternehmen verlor, hat die GmbH in der Schweiz laufend an Bedeutung gewonnen; insbesondere, weil sie nur ein Mindeststartkapital von CHF 20’000 erfordert. Inzwischen übersteigt ihre Zahl jene der AGs.
Die GmbH ist eine als juristische Person organisierte Körperschaft. Im Gegensatz zur AG weist sie aber deutlich personenbezogene Merkmale auf.