D. Eintrag im HReg
Die Fusion wird mit der Eintragung ins HReg rechtswirksam (Art. 21 f., vorbehältlich Art. 34 FusG). In diesem Zeitpunkt erfolgt eine Universalsukzession aller Aktiven und Passiven der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft wird gelöscht.