2. Grundstruktur IFRS

Ein Rechnungslegungsstandard besteht aus verschiedenen einzelnen Standards. Jeder dieser Standards behandelt ein bestimmtes Teilgebiet des Rechnungswesens. Da permanent neue Standards in Kraft treten, wird die Regelungsdichte immer grösser. Die anfänglich scheinbar zusammenhangslose Sammlung von Vorschriften deckt inzwischen fast das ganze Gebiet der Rechnungslegung ab.

Grundlagenfragen (fundamental accounting assumptions) werden im sog. «Rahmenkonzept» (Framework) behandelt. Das Framework war schon bei der Gründung des IASB Bestandteil der damaligen Standards und wurde unverändert übernommen. Es ist infolgedessen ebenfalls ein Teil der heutigen IFRS.

Neben den Standards und dem Framework existieren die «Interpretationen» des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), bis 2001 Standing Interpretations Committee (SIC), welche Detail- und Zweifelsfragen bei der Auslegung der Standards klären sollen. Auch diese gehören zum IFRS-Gesamtwerk.

Jeder Standard hat ein eigenes Inhaltsverzeichnis. Zu Beginn wird stets der Zweck (scope) des Standards erläutert. Die meisten Standards verfügen weiter über eine Einführung, auf die dann der eigentliche Inhalt folgt. Dieser ist in Paragraphen gegliedert. Viele Standards enthalten zudem Anhänge und Beispiele. Die Standards werden mit ihrem Namen, der Standard- und der Paragraphennummer zitiert, z.B. «IAS 16.31» oder «IAS 16.3a». Die Einführung (Introduction) hat eine separate Nummerierung. Eine mögliche Zitierweise wäre z.B. «IAS 16.IN3».

Alle für einen Standard relevanten Definitionen befinden sich in den vorderen Paragraphen. Die begrifflichen Grundlagen sind demnach zunächst im Rahmenkonzept (Framework) und dann am Anfang der jeweiligen Standards zu suchen. Während das Rahmenkonzept umfassende Geltung hat, können die Definitionen in den einzelnen Standards sich unterscheiden.

Während das Rahmenkonzept überall gleichermassen gilt, können sich relevante Definitionen von einem Standard zum nächsten unterscheiden, denn hier werden jeweils Definitionen im Zusammenhang mit dem Thema des Standards vorangestellt. + Wie bei Gesetzen enden die Standards mit einem Hinweis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften. Bei einer Überarbeitung durch das Board werden bei vielen Standards auch die Paragraphennummern verändert. Der Standard enthält dann eine Konkordanztabelle. Solche Änderungen sind äusserst hinderlich, weil alte Zitierungen dadurch unrichtig werden. Viele Standards enthalten zudem Anhänge und Beispiele.