5. Interpretation der IFRS

Die IFRS sind prinzipienbasierte Standards, welche aber vermehrt in die Richtung regelbasiert gehen, ähnlich wie die US GAAP. Die immer umfangreicher werdenden IFRS waren auch  ein ausschlaggebender Grund für die Schaffung der Swiss GAAP FER, denn viele überzeugte der regelbasierte Ansatz nicht. Dieser Ansatz bringt eine hohe Normdichte mit sich, was für kleine Unternehmen nicht praktikabel ist.

Der Ausgangspunkt für die Anwendung der IFRS ist der jeweils einschlägige Standard. Anders als im OR hat das Rahmenkonzept aber nicht den gleichen Stellenwert, wie die GoR im OR. Zuerst muss ein anwendbarer Standard gefunden werden. Dieser enthält eigene Definitionen und ist grundsätzlich aus sich selbst heraus auszulegen. Als weitere autorisierte Hilfsmittel dienen der Band B und C der IFRS, wie auch die SIC bzw. IFRIC Interpreationen. Erst danach kann das Rahmenkonzept konsultiert werden. Die IFRS schreiben also für die Auslegung folgendes Vorgehen vor:

I.          Eine anwendbare Norm finden in

                        1.          Anwendbarem Standard

                        2.          Auslegung durch Band B und C, SIC und IFRIC Interpretationen

                        3.          Analogie zu einem ähnlichen IFRS-Standard

                        4.          Rahmenkonzept

                        5.          Verwendung eines den IFRS ähnlichen Standards und Lehre

II.        Überprüfung des Ergebnisses

Die IFRS entstanden aus dem Bedürfnis die Jahresabschlüsse zu vereinheitlichen. Diese Einheit ist aber nur gegeben, wenn die IFRS auch einheitlich ausgelegt werden. Aus diesem Grund hat das IASB mit dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC bzw. SIC) eine Organisation geschaffen, welche eine autorisierte Auslegung der IFRS herausgibt.

Die Standing Interpretations entstehen aufgrund konkreter Fragen, die an das IASB herangetragen werden und die nach Meinung der Beteiligten nicht oder nicht ausreichend in den IAS bzw. IFRS geregelt sind. Sie konkretisieren lediglich die IFRS, können aber als «emerging issue» zur Schaffung eines neuen Standards führen. Ähnlich wie die Standards sind sie nummeriert, werden von Zeit zu Zeit verändert oder ausser Kraft gesetzt, so dass derzeit nicht alle Nummern «belegt» sind.

Die gegenwärtig vorhandenen Interpretations sind:

  • SIC 7: Einführung des Euro (Introduction of the Euro)
  • SIC 10: Beihilfen der öffentlichen Hand – Kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten (Government Assistance – No Specific Relation to Operating Activities)
  • SIC 25: Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner (Income Taxes – Changes in the Tax Status of an Entity or its Shareholders)
  • SIC 29: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Angeben (Service Concession Arrangements: Disclosures)
  • SIC 32: Immaterielle Vermögenswerte – Kosten von Internetseiten (Intangible Assets – Web Site Costs)

Neue Interpretationen werden vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht. Dieses hat das bisherige Standing Interpretations Committee ersetzt, genauso wie das IASB das ehemalige IASC ersetzt hat. Die zurzeit vorhandenen Interpretationen des IFRIC sind:

  • IFRIC 1: Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen (Changes in Existing Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities)
  • IFRIC 2: Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente (Members’ Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments)
  • IFRIC 5: Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung (Rights to Interests arising from Decommissioning, Restoration and Environmental Rehabilitation Funds)
  • IFRIC 6: Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Liabilities arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment)
  • IFRIC 7: Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern (Applying the Restatement Approach under IAS 29)
  • IFRIC 10: Zwischenberichterstattung und Wertminderung (Interim Financial Reporting and Impairment)
  • IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Con­cession Arrangements)
  • IFRIC 14: IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung (IAS 19 — The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction)
  • IFRIC 16: Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation)
  • IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer (Distributions of Non-cash Assets to Owners)
  • IFRIC 19: Tilgung finanziellerVerbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente (Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments)
  • IFRIC 20: Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebau (Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine)
  • IFRIC 21: Abgaben (Levies)
  • IFRIC 22: Fremdwährungstransaktionen und Vorschusszahlungen (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration)
  • IFRIC 23: Ungewissheit über die einkommensteuerliche Behandlung (Uncertainty over Income Tax Treatments)

Dokumentation