2. Wirtschaftliche Einheit
Der Konzern ist eine wirtschaftliche Einheit.
Dies kommt durch eine einheitliche Verwendung der Betriebsergebnisse und durch das Vorliegen von Mechanismen zur Gewinnabführung an die Mutter wie auch zur Deckung von Verlusten zum Ausdruck.
Die Möglichkeit, die Betriebsergebnisse einheitlich zu verwenden, werden durch die Vorschriften des Kapitalschutzes eingeschränkt.
Dargestellt wird die wirtschaftliche Einheit durch die konsolidierte Konzernrechnung.
In den meisten Fällen entspricht der Umfang der wirtschaftlichen Einheit dem Konsolidierungskreis. Ausnahme: Unbedeutende Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden müssen, aber zur wirtschaftlichen Einheit gehören.
Der grüne Kreis symbolisiert die wirtschaftliche Einheit.