4. Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung (Art. 959b OR) zeigt die betrieblichen und betriebsfremden Aufwendungen und Erträge einer Geschäftsperiode (in der Regel eines Geschäftsjahres) und stellt sie einander gegenüber, woraus sich das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (Gewinn bzw. Verlust) ergibt. Sie gliedert sich wie folgt:

Aufwand

Ertrag

Aufwände

Erträge

 

Auflösung stiller Reserven

Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden dar, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen, welche nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist.

Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder eine Erhöhung von Schulden dar, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen, welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist.