6. Verein

Der Verein hat eine institutionalisierte Zweiteilung in die Bereiche nicht-geschäftsführende und geschäftsführende Mitglieder. Geschäftsführende Mitglieder sind die Mitglieder des Vorstands; sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

  1. Grundlagen
  2. Mitgliederversammlung: Vereinsversammlung (Art.64 ff. ZGB)
  3. Geschäftsführung: Vorstand