aa. Befugnisse
Die GV ist das oberste Organ der AG. Sie hat folgende unübertragbare Kompetenzen (Art. 698 OR):
- Festsetzung und Änderung der Statuten;
- Wahl der Mitglieder des VR und der Revisionsstelle;
- Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung;
- Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme;
- Festsetzung der Zwischendividende und die Genehmigung des dafür erforderlichen Zwischenabschlusses;
- Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve;
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates (Décharge);
- Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft;
- Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.
Zudem bei börsenkotierten AG (Art. 95 Abs. 3 lit. a BV):
- Wahl VR-Präsident;
- Wahl Mitglieder Vergütungsausschuss (Art. 733 OR);
- Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters;
- Abstimmung über die Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates.