6. Verein
Im Verein bestehen keine Beziehungen unter den Mitgliedern, sondern nur zwischen den Mitgliedern und dem Verein. Einer allgemeinen Treuepflicht gegenüber dem Verein unterliegen die Mitglieder nur dann, wenn sich diese aus dem Vereinszweck ergibt. In diesen Fällen ist die Aufnahme einer Tätigkeit, die den Verein konkurrenziert, erst dann unzulässig, wenn dadurch seine Zweckverfolgung gestört wird.