aa. Grundlagen

Art. 727 OR verlangt eine ordentliche Revision (full audit) für:

  • Publikumsgesellschaften: Gesellschaften, die Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder Anleihensobligationen ausstehend haben oder die mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer kotierten Gesellschaft beitragen;
  • Mittlere und grosse Gesellschaften: Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme von CHF 20 Millionen; Umsatzerlös von CHF 40 Millionen; 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
  • Konzernmuttergesellschaft: Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind (Art. 963 f. OR);
  • Alle Gesellschaften, wenn Aktionäre mit mind. 10% Beteiligung am Aktienkapital dies verlangen oder die Statuten die Revision vorsehen oder die GV sie beschliesst (opting-up).