5. Aus aktienrechtlicher Pflicht, insb. Durchgriff
Aus der wirtschaftlichen Einheit von Mutter und Tochter kann sich eine Haftung aus Durchgriff ergeben, wenn die Mutter die Tochter rechtsmissbräuchlich einsetzt, z.B. Geschäfte ausüben lässt, ohne dass die Tochter mit den für die Ausübung ihrer Geschäftsstätigkeit minimal erforderlichen Geld- oder Sachmitteln ausgestattet ist.