I. Grundlagen
Die Unternehmensbewertung ist für viele Vorgänge im Schweizer Recht notwendig, so beim Kauf und Verkauf eines Unternehmens (als Aktienkauf oder als Vermögensübertragung), Sacheinlage, Sachübernahme, Änderung der Rechtsform, Übernahme einer Beteiligung, Fusion, Spaltung, Gesellschafterwechsel, Pflichtteilsberechnungen bei Erbteilungen oder auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten (vgl. dazu auch KMU.admin).
Die Bewertungsmethoden eines Unternehmens können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Zum einen kann ein Unternehmenswert über den Substanzwert des Unternehmens bestimmt werden. Andererseits ist es auch möglich auf die Summe der Erträge oder der Mittelflüsse des Unternehmens abzustellen und diese mit dem Diskontierungsfaktor zu multiplizieren.
Bevor aber die Unternehmensbewertung erfolgen kann, müssen die Bilanz und die Erfolgsrechnung bereinigt werden. Es sind v.a. folgende Positionen zu berücksichtigen und allenfalls zu korrigieren:
- Aktiven in Privatvermögen, aber betrieblich genutzt (quoad usum, quoad sortem, quoad dominium);
- Aktiven in Betriebsvermögen, aber privat genutzt;
- Aktionärsdarlehen und Darlehen der Gesellschaft an nahestehende Personen;
- Unternehmerlohn (at-arms-length);
- Persönliche Interessenlage (maximaler Verkaufspreis oder gewünschte nachhaltige Sicherung des Unternehmens); und
- Key Person Discount.
Dokumentation: