2. Organhandeln

Handeln Organe, liegt keine Stellvertretung vor, sondern ein unmittelbares Handeln der jeweiligen Gesellschaft – sei sie eine als juristische Person organisierte Körperschaft (AG, KmAG, GmbH, Genossenschaft, Verein) oder eine als rechtsfähige Rechtsgemeinschaft organisierte Personengesellschaft (KlG, KmG).

  1. Formelle und materielle Organe
  2. Umfang und Beschränkungen
  3. Wirkungen