III. Bestandteile des Jahresabschlusses

  1. Bilanz
  2. Bilanz nach IFRS
  3. Erfolgsrechnung
  4. Anhang
  5. Eigenkapitalveränderungsrechnung
  6. Geldflussrechnung
  7. Lagebericht

Der Verwaltungsrat erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus der Jahresrechnung, dem Lagebericht (im aOR Jahresbericht genannt) und einer Konzernrechnung zusammensetzt, soweit das Gesetz letzteres verlangt.

Die Bilanz und die Erfolgsrechnung können in Konto- oder in Staffelform dargestellt werden (Art. 958d Abs. 1 OR; Swiss GAAP FER 3 Ziff. 12). In der Jahresrechnung sind neben den Zahlen für das Geschäftsjahr die entsprechenden Werte des Vorjahres anzugeben. Werte müssen in der Landeswährung angegeben werden (Art. 958d Abs. 3 OR). Fremdwährungs­positionen werden zum Devisenkurs am Bilanzstichtag eingesetzt. Der verwendete Umrechnungskurs ist im Anhang offen zu legen (Art. 958d Abs. 3 OR). Die Rechnungslegung erfolgt in einer der Landessprachen oder nach neuem Recht auch in Englisch (Art. 958d Abs. 4 OR). Die Werte einer Konzernrechnung können auch in einer Fremdwährung angegeben werden.